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Wechsel Vertragspartner

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Voraussetzungen für die mietvertragliche Änderung durch Entlassung eines Vertragspartners


Zieht ein Vertragspartner aus der gemeinsamen Wohnung aus und begehrt die Entlassung seiner Person aus dem bestehenden Mietvertrag, während der andere Vertragspartner die Wohnung weiterhin bewohnen möchte, ist eine Änderung des Mietvertrages erforderlich.

Voraussetzung dafür ist, dass beide Vertragspartner der Änderung des Mietvertrages schriftlich zustimmen und der Vermieter seine Genehmigung zur Entlassung eines Mieters erteilt.

Nachvollziehbarerweise wird der Vermieter eine Vertragsänderung erst zulassen, wenn der in der Wohnung verbleibende Mieter nachweist, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, die Mietzahlungen und sonstigen Nebenleistungen zu tragen. Selbstverständlich muss auch das Mietenkonto ausgeglichen sein.

Zu diesem Zweck hat der in der Wohnung verbleibende Mieter nachfolgende Unterlagen einzureichen:

  • die letzten drei Gehaltsnachweise in Kopie/alternativ eine Mietübernahmebestätigung des JobCenters
  • eine Kopie des Personalausweises
  • eine aktuelle Auskunft der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (Schufa - www.meineschufa.de)


Sobald vorgenannte Unterlagen sowie der schriftliche Antrag auf Änderung des Mietvertrages beider Mieter vorliegen und wir nach Prüfung der Einkommensverhältnisse feststellen können, dass die Wohnung auch bei Entlassung eines Mieters finanzierbar ist, fertigen wir einen entsprechenden Nachtrag zum Mietvertrag aus, welcher von beiden Mietern zu unterzeichnen ist.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Wirksamkeit der Entlassung erst nach Gegenzeichnung des Nachtrages durch den Vermieter eintritt. Bis zu diesem Zeitpunkt haften die Mieter gesamtschuldnerisch.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Ihr zuständiger Kundenbetreuer gern zur Verfügung.

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